NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht
An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über die von mir allein oder in Zusammenarbeit mit Kollegen in der Zeitschrift NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht veröffentlichten Fachbeiträge.
Wohn- und Nießbrauchsrechte in der Erbschaftsteuer
Grundsätzlich werden auf einem Grundstück lastende Wohn- und Nießbrauchsrechte erst im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung mit ihrem nach § 14 BewG ermittelten Wert berücksichtigt. Nach § 14 Abs. 2 BewG erfolgt eine Korrektur der Bewertungen von lebenslänglichen Nutzungen oder Leistungen, wenn die Nutzung oder Leistung nicht eine bestimmte Mindestlaufzeit erreicht hat. In NWB 14/2011 S. 1142 wurde dargestellt, dass sich eine Besonderheit bei der Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG ergibt, wenn ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch an einem Grundstück bereits bei der Grundbesitzbewertung im Siehe auchRahmen der Öffnungsklausel des § 198 BewG z. B. durch ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen berücksichtigt wurde. Denn in diesem Fall stellt das Lagefinanzamt bereits einen um das Wohnrecht bzw. den Nießbrauch geminderten Grundbesitzwert fest (Nettowert). Ein erneuter Abzug dieser Belastung im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung ist durch § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG ausgeschlossen. In der Folge kommt es hinsichtlich dieser Belastung nicht zur Anwendung des § 14 BewG, so dass auch die Korrekturvorschrift des § 14 Abs. 2 BewG bei der Erbschaftsteuerfestsetzung nicht zur Anwendung gelangen kann. Wird im Erb- oder Schenkungsfall ein Grundstück mit der Auflage übertragen, dass der Erbe bzw. Beschenkte einem Dritten ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht an dem Grundstück einräumt, ist dieses Recht gleichzeitig vom Empfänger des Nutzungsrechts zu versteuern. Die Finanzverwaltung hat nunmehr entschieden, dass in diesen Fällen – zum Zwecke der Begrenzung des Jahreswerts nach § 16 BewG – von dem festgestellten Grundbesitzwert vor Abzug der Belastung aus dem Nutzungsrecht auszugehen ist (Bruttowert).
Ausgabe 17/2012
Bewertung einer GmbH und Co. KG
Der Wert des Anteils des Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG wird nach den für Personengesellschaften geltenden Grundsätzen ermittelt. Einzubeziehen in die Bewertung ist gem. § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG somit auch das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten. Gehört zum Sonderbetriebsvermögen der vom Kommanditisten gehaltene Anteil an der Komplementär-GmbH, ist dieser Anteil bei der Wertermittlung für das Sonderbetriebsvermögen zu erfassen. Der Beitrag zeigt auf, welche Konsequenzen dies für die Wertermittlung des Anteils des Kommanditisten hat und in welcher Reihenfolge die einzelnen Bewertungsschritte vorgenommen werden müssen.
Ausgabe 1/2012
Wohn- und Nießbrauchsrechte in der Erbschaftsteuer
Grundsätzlich werden auf einem Grundstück lastende Wohn- und Nießbrauchsrechte erst im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung mit ihrem nach § 14 BewG ermittelten Wert berücksichtigt. Nach § 14 Abs. 2 BewG erfolgt eine Korrektur der Bewertungen von lebenslänglichen Nutzungen oder Leistungen, wenn die Nutzung oder Leistung nicht eine bestimmte Mindestlaufzeit erreicht hat.
Ein Problem bei der Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG ergibt sich, wenn ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch an einem Grundstück bereits bei der Grundbesitzbewertung im Rahmen der Öffnungsklausel des § 198 BewG z. B. durch ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen berücksichtigt wurde. In diesem Fall stellt das Lagefinanzamt bereits einen um das Wohnrecht bzw. den Nießbrauch geminderten Grundbesitzwert fest. Ein erneuter Abzug dieser Belastung im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung ist durch § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG ausgeschlossen. In der Folge kommt es hinsichtlich dieser Belastung nicht zur Anwendung des § 14 BewG, so dass auch die Korrekturvorschrift des § 14 Abs. 2 BewG bei der Erbschaftsteuerfestsetzung nicht zur Anwendung gelangen kann. Im Ergebnis führt dies zu einer massiven Ungleichbehandlung und bietet gleichzeitig Gestaltungsspielräume in den Fällen, in denen mit einer Unterschreitung der Mindestlaufzeit zu rechnen ist.
Ausgabe 14/2011