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NWB Erben und Vermögen

An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über die von mir allein oder in Zusammenarbeit mit Kollegen in der Zeitschrift NWB - Erben und Vermögen (NWB-EV) veröffentlichten Fachbeiträge.

Neuerungen bei der Grundbesitzbewertung - Vorstellung und Kommentierung der ErbStR 2011

Die neu gefasste Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gilt seit dem 1.1.2009. Zur Anwendung dieser und der übrigen Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes sind nunmehr Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) nebst entsprechenden Hinweisen (ErbStH 2011) vom 19.12.2011 ergangen (BStBl 2011 I Sonder-Nr. 1/2011 S. 2). Für den Bereich der Grundbesitzbewertung sind die ErbStR 2011 und die ErbStH 2011 an die Stelle der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Bewertung des Grundvermögens vom 5.5.2009 (AEBewGrV) getreten. Im Beitrag werden die Neuerungen bei der Grundbesitzbewertung aufgezeigt und kommentiert. Dabei wird auch auf das am 7.12.2011 verkündete Beitreibungsrichtlinienumsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG; BGBl 2011 I S. 2592) eingegangen.

Ausgabe 4/2012

Ländererlass zur gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage - Änderung der Verwaltungsauffassung

Auch nach der Erbschaftsteuerreform durch das ErbStRG zum 1. 1. 2009 hielt die Verwaltung zunächst an Ihrer Rechtsauffassung zur Behandlung von gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Auflage fest. Der Rechtsprechung des BFH folgend war bei der sog. gemischten Schenkung und der Schenkung unter Leistungsauflage eine Unentgeltlichkeitsquote im Bezug zum Verkehrswert des geschenkten Vermögensgegenstandes zu ermitteln und nur der unentgeltliche Teil der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Bei Schenkungen unter Nutzungs- oder Duldungsauflagen hingegen konnte die Auflage als Last vom Steuerwert der Zuwendung in Abzug gebracht werden. Die Finanzverwaltung hält nunmehr nicht länger an dieser Unterscheidung fest und hat mit gleich lautendem Ländererlass vom 20. 5. 2011 die Behandlung der gemischten Schenkung und der Schenkungen unter Auflage grundlegend reformiert und vereinfacht. Die Änderungen wurden zwischenzeitlich inhaltlich unverändert in R E 7.4 ErbStR 2011 und H E 7.4 ErbStH 2011 übernommen.

Ausgabe 3/2012

Neuregelung des Feststellungsverfahrens - Auswirkung des StVereinfG 2011 auf die Bewertung von Grundbesitz und Betriebsvermögen

Am 23. 9. 2011 haben Bundestag und Bundesrat dem überarbeiteten Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) zugestimmt und damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 21. 9. 2011 bestätigt. Das StVereinfG 2011 ist am 4. 11. 2011 in Kraft getreten ( BGBl 2011 I S. 2131). Die Art. 7 und 8 des StVereinfG betreffen das Feststellungsverfahren bei der Ermittlung der Werte von Grundbesitz und Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Durch diese Änderung kommt dem formellen Feststellungsverfahren nochmals größere Bedeutung zu. Denn bereits auf der Feststellungsebene werden nun weitere bindende Entscheidungen getroffen, welche die Gewährung und den Umfang von Steuerbefreiungen auf der Besteuerungsebene wesentlich beeinflussen. Dabei ist zu beachten, dass die Neuerungen nur für Bewertungsstichtage ab dem 1. 7. 2011 gelten. Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir auf, welche Besonderheiten im Feststellungsverfahren bei der Bewertung von Grundbesitz und Betriebsvermögen zu beachten sind. Zum Beitrag gehören auch zwei Checklisten (für Grundstücke NWB-DOKID NAAAD-95119 sowie für Betriebsvermögen, Anteile am Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften NWB-DOKID KAAAD-95120), die einen systematischen Überblick über das Feststellungsverfahren bieten.

Ausgabe 1/2012

Ermittlung von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse - Vorstellung und Kommentierung der Bodenrichtwertrichtlinie

Der Bodenrichtwert eines Grundstücks wird in zahlreichen Bewertungsverfahren als Berechnungsgrundlage herangezogen (vgl. z. B. §§ 145, 179, 184, 189 BewG). Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz wurden mit Wirkung ab dem 1. 7. 2009 auch die Vorschriften zur Ermittlung der Bodenrichtwerte im Baugesetzbuch geändert. So sind Bodenrichtwerte unter anderem nur noch zonal und somit grundstücksscharf abgegrenzt zu ermitteln. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zu Beginn dieses Jahres erstmals eine Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten erlassen (Bodenrichtwertrichtlinie – BRW-RL). Die Bodenrichtwertrichtlinie ist am 11. 2. 2011 in Kraft getreten. Sie enthält grundlegende, mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Handlungsempfehlungen für die Bodenrichtwertermittlung durch die örtlichen Gutachterausschüsse. Im Beitrag wird der Inhalt der Bodenrichtwertrichtlinie vorgestellt, die einzelnen Regelungen kommentiert und deren Bedeutung für die tägliche Bewertungspraxis aufgezeigt.

Ausgabe 9/2011

Novellierung der Grundsteuer - Vorstellung der Reformmodelle der Länder

Seit der letzten Hauptfeststellung der Einheitsbewertung zum 1. 1. 1964 wurde schon häufig über die Neugestaltung der Einheitsbewertung und der Grundsteuer diskutiert. Die Reformmodelle scheiterten jedoch stets an der praktischen Umsetzbarkeit oder an mangelndem politischem Durchsetzungswillen. Aktuell liegen wieder drei Modelle verschiedener Länderarbeitsgruppen zur Reform der Grundsteuer vor und werden intensiv diskutiert. Die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung eines dieser Modelle ist gegenwärtig allerdings ungleich höher als bei den vorherigen Reformversuchen. Denn sowohl von Seiten des Bundesfinanzhofs als auch von Seiten des Bundesverfassungsgerichts könnte in Kürze Bewegung in den Reformprozess gebracht werden, wie zwei Urteile des BFH und eine anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich machen. Im Beitrag werden die aktuell diskutierten Modelle zur Reform der Grundsteuer vorgestellt und die bereits erkennbaren Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle aufgezeigt.

Ausgabe 7/2011

Arbeitshilfen zur Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG

Die neu gefasste Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ist seit dem 1. 1. 2009 anzuwenden. Zwischenzeitlich ergeben sich vermehrt Praxisfragen zur Anwendung der typisierten Bewertungsvorschriften. Dies betrifft vor allem den Rückgriff auf die von den Gutachterausschüssen bereitgestellten Berechnungswerte wie Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren, aber auch rechtliche Einzelfragen. Die Oberfinanzdirektionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben darauf im März bzw. November 2010 mit teils inhaltsgleichen Arbeitshilfen zur Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG reagiert (OFD Rheinland und Münster, Verfügung v. 2. 3. 2010 - S 3300 - 1015 - St 242 (Rhld)/S 3014b - 70 - St 24 -35 (MS) und OFD Karlsruhe, Verfügung v. 15. 11. 2010 - S 3301/5 - St 349a).

Die Arbeitshilfen stellen zahlreiche im Rahmen der neuen Grundbesitzbewertung des sechsten Abschnitts des BewG aufgetretene Zweifelsfragen dar und geben den Finanzämtern Lösungsvorschläge für die Rechtsanwendung an die Hand. Im Beitrag werden die Arbeitshilfen ausführlich vorgestellt, die Lösungsvorschläge der Finanzverwaltung kommentiert und auf Gegenargumente zu den gefundenen Lösungen hingewiesen. Der 1. Teil des Beitrags behandelt die Regelungen zum Vergleichswert- und Ertragswertverfahren. Im 2. Teil werden die Lösungsvorschläge zum Sachwertverfahren und zu den Sonderfällen (Erbbaurechte, Verkehrswertnachweis, Basiswertregelung) vorgestellt.

Teil 1 - Ausgabe 3/2011

Teil 2 - Ausgabe 5/2011

Baumängel und Bauschäden im Spannungsfeld einer typisierenden Grundbesitzbewertung

Baumängel, Bauschäden sowie Modernisierungs- und Renovierungsstau gehören in der Praxis zu den häufigsten Gründen für die Wertminderung eines Gebäudes. Im Rahmen der typisierenden Grundbesitzbewertung können solche Faktoren jedoch nur schwerlich Berücksichtigung finden. In der Praxis führt dies zu einer Vielzahl von Überbewertungen, die sich nur durch den Verkehrswertnachweis nach § 198 BewG korrigieren lassen. Im Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung von Baumängeln, Bauschäden sowie Modernisierungs- und Renovierungsstaus aufgezeigt und systematische Ungleichbehandlungen gegenüber Objekten vorgestellt, bei denen eine umfassende Modernisierung zu einer Verlängerung der Restnutzungsdauer geführt hat.

Ausgabe 12/2010

Grundstücksmarktberichte zur Regionalisierung der Grundbesitzbewertung

Die bis zum 31. 12. 2008 anzuwendende Grundbesitzbewertung nach dem 4. Abschnitt des BewG war bundesweit einheitlich anzuwenden. So sah z. B. der § 146 BewG eine Kapitalisierung der Jahresmiete mit dem starren Faktor 12,5 vor. Regionale Besonderheiten wurden dadurch nicht berücksichtigt. Mit Einführung der Grundbesitzbewertung nach dem 6. Abschnitt des BewG im Rahmen des ErbStRG hat der Gesetzgeber neue Wege beschritten. Ab dem 1. 1. 2009 ist bei vielen Berechnungsfaktoren stets zu prüfen, ob vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelte Werte vorrangig anzusetzen sind. Erst nachrangig kommen die gesetzlichen, bundesweit normierten Werte zum Ansatz. Daraus resultieren unterschiedliche Grundbesitzwerte je nach dem, ob für die Region, in der das Bewertungsobjekt belegen ist, solche Daten des Gutachterausschusses vorliegen oder nicht. Für den steuerlichen Berater ist es daher zur Abschätzung der Steuerbelastung wichtig, bereits vor der Durchführung der Schenkung oder dem Eintritt des Erbfalls zu wissen, ob und welche regionalen Daten im Einzelfall zur Anwendung kommen werden. Im Beitrag werden daher – beruhend auf den Erfahrungen für das Bundesland NRW – verschiedene Möglichkeiten der Datenbereitstellung für die einzelnen Bewertungsverfahren durch den Gutachterausschuss vorgestellt und Hinweise zur Auswirkung auf die Höhe des Grundbesitzwertes gegeben.

Teil 1 - Ausgabe 8/2010

Teil 2 - Ausgabe 9/2010

Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen eines LuF-Betriebs

Der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermittelnde Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 160 Abs. 1 BewG den Wert des Wirtschaftsteils, der Betriebswohnungen und des Wohnteils. Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und ergeben in der Summe den Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Während die Bewertung des Wirtschaftsteils bereits Gegenstand zahlreicher Beiträge war (vgl. z. B. Eisele, ErbStRG, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 51/2009 S. 3997 ), ist der Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bisher wenig Beachtung geschenkt worden.

Darüber hinaus ergeben sich für den Wohnteil und die Betriebswohnungen andere Steuerbefreiungsvorschriften als für den Wirtschaftsteil. Im ersten Teil des Beitrags werden Ihnen daher die Besonderheiten bei der Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen vorgestellt. Dabei wird auch auf die Problematik der Bestimmung der Grundstücksart sowie der Wahl des Bewertungsverfahrens eingegangen und Lösungswege aufgezeigt, wenn der Wohnteil oder die Betriebswohnungen in die Wirtschaftsgebäude integriert sind, die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mehrere Gebäude mit Wohnungen des Wohnteils und Betriebswohnungen umfasst oder aber Gebäude oder Gebäudeteile vorhanden sind, die unterschiedlichen Vermögensarten zuzuordnen sind.

In einem zweiten Teil des Beitrags werden u. a. die Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen anhand eines Beispielsfalls dargestellt und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Steuerbefreiung für Wohnteil und Betriebswohnungen aufgezeigt.

Teil 1 - Ausgabe 5/2010

Teil 2 - Ausgabe 6/2010

Erbbaurechte mit negativem Grundbesitzwert

Durch die Neufassung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen des ErbStRG kann es bei der Ermittlung von Grundbesitzwerten für Erbbaurechte aufgrund der typisierenden Anlehnung an die Vorschriften der WertR zu negativen Werten kommen. Die Verwaltung hat dies erkannt und für zulässig erklärt (vgl. Beispiel 2 im Hinweis zu Abschn. 36 der AEBewGrV). Somit kann ein solcher negativer Wert mit dem Wert der übrigen übertragenen Vermögensgegenstände verrechnet werden. Wird nur ein Erbbaurecht mit einem negativen Wert übertragen, könnte u. E. der Schenker/Erblasser durch die Übernahme des belastenden Vermögensgegenstands zur bereicherten Person werden. Die Problematik der negativen Grundbesitzwerte geht allerdings über die im Erlassbeispiel dargestellte Fallgestaltung eines negativen Bodenwertanteils hinaus, da es bei niedrigen Mieterträgen und einer hohen Bodenwertverzinsung zusätzlich zu einem negativen Gebäudeertragswert kommen kann. Dieser negative Gebäudeertragswert wurde bei Erbbaurechten im Gegensatz zum Ertragswertverfahren nach § 184 BewG gesetzlich nicht ausgeschlossen. Der Beitrag verdeutlicht diese bisher noch nicht thematisierte Wirkungsweise der Vorschriften zur Bewertung von Erbbaurechten.

Ausgabe 2/2010

Bewertung von Grundvermögen: Vorschriften der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung

Durch die mit dem ErbStRG zum 1. 1. 2009 neu eingeführte Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem 6. Abschnitt BewG ist die Bewertung von Grundvermögen nochmals komplexer geworden. Denn neben dem 6. Abschnitt BewG gelten die Vorschriften des 4. Abschnitts BewG für Zwecke der Grunderwerbsteuer auch nach dem 1. 1. 2009 weiter. Darüber hinaus sind auch die Vorschriften der Einheitsbewertung (1. Abschnitt BewG) für Zwecke der Grundsteuer weiterhin anzuwenden.

In einer Übersicht werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelnen Bewertungsverfahren aufgelistet, um Ihnen einen schnellen und zielgenauen Überblick über das jeweilige Bewertungsverfahren zu ermöglichen.

Arbeitshilfe - Stand Oktober 2009

Die Anwendungserlasse zur neuen Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG

In BBEV 2009 S. 18 und S. 50 wurde Ihnen die neue Grundbesitzbewertung nach dem zum 1. 1. 2009 in Kraft getretenen ErbStRG vorgestellt. Mit Datum vom 5. 5. 2009 hat die Finanzverwaltung die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des ErbStRG mit Vorschriften für die Bewertung von Grundvermögen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31. 12. 2008 beschlossen. Dennoch bleiben einige Zweifelsfragen und Anwendungsprobleme weiterhin ungeklärt. In einem zweiteiligen Beitrag wird aufgezeigt, welche im Vorfeld aufgetretenen Fragen beantwortet wurden. Außerdem werden die Probleme dargestellt, die weiterhin bestehen oder durch die Erlassregelungen erst entstanden sind. Der Beitrag enthält zudem zahlreiche Beispiele, durch die Ihnen der jeweilige Regelungsinhalt schnell und verständlich näher gebracht wird.

Teil 1 - Ausgabe 7/2009

Teil 2 - Ausgabe 8/2009