NWB Berater Brief Erben und Vermögen
An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über die von mir allein oder in Zusammenarbeit mit Kollegen in der Zeitschrift NWB - Berater Brief Erben und Vermögen (BBEV) veröffentlichten Fachbeiträge. Die Zeitschrift wurde umbenannt und heißt jetzt NWB Erben und Vermögen.
Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG
In den BBEV Ausgaben 3/2008 und 4/2008 wurde Ihnen die neue Grundbesitzbewertung anhand der Entwürfe zum ErbStRG und zur Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV-E) vorgestellt. In den Ausgaben 5/2008 und 6/2008 wurde anhand einer Fallsammlung das alte mit dem neuen Recht verglichen.
Am 5. 12. 2008 ist das ErbStRG vom Bundesrat verabschiedet worden. Zuvor waren die Einzelvorschriften zur Bewertung vollumfänglich in das Bewertungsgesetz eingearbeitet worden. Das Gesetz ist mit Wirkung zum 1.1.2009 in Kraft getreten. Im ersten Teil des Beitrags werden die im Gesetzgebungsverfahren noch vorgenommenen Änderungen im Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz bei den Regelfällen bebauter Grundstücke vorgestellt und dabei auch ein Vergleich zu den bereits dargestellten Entwürfen zur neuen Grundbesitzbewertung gezogen. Im zweiten Teil werden die Bewertung bebauter Grundstücke (Sonderfälle), das Wahlrecht für Erbfälle, die neuen Verschonungsregelungen für das Familienwohnheim und zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen und die Neuerungen im Baugesetzbuch behandelt.
Teil 1 - Ausgabe 1/2009
Teil 2 - Ausgabe 2/2009
Baumaßnahmen auf dem Grundstück des Vorerben durch den Nacherben
Ist die Vermögensnachfolge geregelt und erwartet ein zukünftiger Nacherbe den Eigentumserwerb an einem Grundstück, werden häufig schon zu Lebzeiten des Erblassers oder des Vorerben vom künftigen Eigentümer Baumaßnahmen auf diesem Grundstück durchgeführt. In Erwartung des späteren Erbes wird dabei regelmäßig auf Gegenleistungen oder vertragliche Vereinbarungen verzichtet. Nunmehr hat der BFH klargestellt, dass diese Baumaßnahmen auch dann zu einer Kürzung der Bereicherung des Nacherben führen, wenn der Erbe keinen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Vergütung für die durchgeführten Baumaßnahmen hat (vgl. BFH, Urteil v. 1. 7. 2008 - II R 38/07HAAAC-88009).
Der in diesem Urteil vorgeschlagene Weg der Ermittlung der Kürzung ist allerdings vor dem Hintergrund der bisherigen BFH-Rechtsprechung überraschend gewählt. Denn der BFH schlägt zur Ermittlung des (fiktiven) Abzugsbetrags de facto ein Amtshilfeverfahren zwischen Erbschaftsteuer- und Lage-FA vor. Im Beitrag wird die Frage beantwortet, wie die bereicherungsmindernden Abzugsbeträge beim Nacherben berechnet werden.
Ausgabe 11/2008
Ermittlung der üblichen Miete - Ableitung aus dem Umsatz
Wird ein Bewertungsobjekt vom Eigentümer selbst genutzt, stellt sich im Rahmen der Grundbesitzbewertung regelmäßig die Frage, ob und wie eine übliche Miete für diese wirtschaftliche Einheit ermittelt werden kann. In der Praxis führt die Beantwortung dieser Frage häufig zu Streitigkeiten zwischen der Verwaltung und den Stpfl. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um hochwertige Gewerbeobjekte handelt, die für die speziellen Anforderungen eines bestimmten Betriebs errichtet wurden. Der BFH hat zudem durch sein Urteil v. 16. 1. 2008 - II R 68/06 den Ermittlungsrahmen der Finanzverwaltung nochmals weiter eingeengt. Demnach ist eine Herleitung der üblichen Miete aus dem Umsatz auch bei Gastronomieobjekten nicht zulässig.
Ausgabe 10/2008
Fallsammlung zur neuen Grundbesitzbewertung
Die Fallsammlung zeigt anhand von belastbaren Vergleichsfällen die Unterschiede und Tendenzen in der Grundbesitzbewertung des Grundvermögens nach dem bisherigen Recht und dem erwarteten künftigen Recht auf. Grundlage für die Vergleichsfälle ist eine Stadt mit rd. 350.000 Einwohnern. Die Stadt befindet sich im Einzugsgebiet einer Metropole. Vor dem Hintergrund, dass die in Art. 3 ErbStRG-E vorgesehene Rückwirkungsoption nur für Erbfälle gilt, kann die Entscheidung zur Anwendung des alten oder des neuen Rechts für Schenkungen nur durch die Verlegung des Schenkungszeitpunkts auf ein vor oder nach dem Stichtag des Inkrafttretens des ErbStRG gelegenes Datum getroffen werden. Die Beispiele zeigen, dass die Auswirkungen dieser Entscheidung ganz erheblich seien können.
Teil 1 - Ausgabe 5/2008
Teil 2 - Ausgabe 6/2008
Die neue Grundbesitzbewertung für Erbschaftsteuerzwecke nach der GrBewV
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 07.11.2006 entschieden hatte, dass die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist, hat die Bundesregierung am 11.12.2007 als Konsequenz aus dem Urteil den Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG-E) beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, für die einzelnen zu einer Erbschaft oder Schenkung gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftgüter Wertansätze zu finden, die sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientieren. Gegenwärtig befindet sich der ErbStRG-E noch im Gesetzgebungsverfahren. Das In-Kraft-Treten des Gesetzes wird zum 01.07.2008 erwartet. Aufgrund der Vielzahl der strittigen Punkte ist eine Verschiebung dieses Zeitpunktes aber durchaus möglich.
Im Rahmen des ErbStRG-E ist auch die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens neu geregelt worden. Zu diesem Zweck wird das Bewertungsgesetz um einen Sechsten Abschnitt ergänzt. Im BewG selbst wird nur die Bewertung der unbebauten Grundstücke (§ 179 BewG-E) und der Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 185 BewG-E) geregelt sein. Die Bewertung der bebauten Grundstücke und der übrigen Sonderfälle (Erbbaurecht und Gebäude auf fremden Grund und Boden) wird entsprechend den gesetzlichen Ermächtigungen in der Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV) niedergelegt werden.
Teil 1 - Ausgabe 3/2008
Teil 2 - Ausgabe 4/2008